Liebe Patienten, der Zugang zu unseren Praxen steht Ihnen jederzeit offen!
Leider müssen auch wir einige gesetzlich vorgeschriebene bürokratische Regeln beachten. Als gesetzlich Versicherter brauchen Sie Ihre Versichertenkarte und 10 € (Praxisgebühr) oder die Versichertenkarte und eine gültige Überweisung.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage einer Quittung über die Entrichtung der Praxisgebühr nicht ausreicht.
Um die Bürokratie etwas zu entkrampfen ist es bei uns möglich, gegen die Entrichtung eines Pfandes von 10€ die gültige Überweisung nachzureichen.
Sollten sie aus irgendwelchen Gründen zur Zeit nicht im Besitz Ihrer gültigen Versichertenkarte sein, bieten wir Ihnen an, eine Erklärung zu unterschreiben, dass Sie die Karte im laufenden Quartal nachreichen oder dass Sie eine Privatliquidation über die ärztliche Leistung erhalten.
